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"Jede Person hat das Recht auf Achtung ihrer Korrespondenz." *

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Am 4. November 1950 wurde in Rom die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beschlossen. Knappe 24 Jahre später traten die dort niedergelegten Regelungen auch für die Schweiz in Kraft. In allen europäischen Staaten ist diese Konvention gleichfalls geltendes Recht.

Im Artikel 8 dieser Konvention wird unter anderem das Recht eines jeden festgeschrieben, unbeobachtet Nachrichten auszutauschen.

Die PROBIZZ.CH GmbH mit Sitz in Zug hat speziell für die Bürger der Europäischen Union Dienstleistungen entwickelt, um dieses Grundrecht auch für das Internet in Anspruch nehmen zu können.

Dazu zählen die klassischen Angebote um den Austausch von E-Mails und der PRIMADUR-Elite-Proxy.
Ab 1. Juli 2009 hat die PROBIZZ.CH GmbH ein neues Produkt im Angebot. Es handelt sich um ein VPN-Gateway. Mit diesem Angebot reagiert die PROBIZZ.CH GmbH auf die Wünsche vieler Kunden, die gesamte Internetkommunikation zu verschlüssen. Lesen Sie hier mehr:

Technik und Verwaltung der PROBIZZ.CH GmbH befinden sich in der Schweiz. Das garantiert perfekte Anbindung zum Internet und den Respekt der unbeobachteten Korrespondenz und Kommunikation.


* "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten"
Amtliche Veröffentlichungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_101/index.html
Stand 13. Februar 2009